Kanalsanierung
Infolge undichter, beschädigter Leitungen, nicht mehr zulässigen Materialien, Veränderung der Rückstauhöhe (RSH) oder zu kleiner NW muss eine Kanalsanierung vorgenommen werden.
Mit dem SD-Bauteam können die Leitungen grabenlos oder im Offenbau instand gesetzt werden.
Die
grabenlose Rohrsanierung umfasst viele Verfahren: Wir bieten Schacht-, Fräsroboter- und Schlauchliner- sowie partielle Sanierungen an, allesamt im Bereich der Grundstücksentwässerung. Diese sind notwendig, um Schäden infolge Alter oder mechanischer Einflüsse
zu beheben.
Die SD-Dienstleistungen des Bauteams
- Grabenlose Kanalsanierung
- Offene Bauweise
- Fräsroboter- Sanierung bis NW 250
- Schachtsanierung
- Schacht- und Bauwerksbeschichtungen
Die Vorteile grabenloser Sanierung
Über unsere Methoden
Der partielle Liner wird auch Kurzliner, Pointliner oder Partliner genannt. Ein Trägerschlauch aus Filz oder Glasfaser wird mit Reaktionsharz getränkt und zur sanierenden Stelle im Rohr eingeführt. Das Material ist korrosionsbeständig und die Kanalisation kann innert wenigen Stunden wieder benutzt werden. Partielle Liner werden eingesetzt, um Risse, undichte Muffen oder Korrosionsschäden zu beheben. Ebenfalls können partielle Liner für das Verschliessen von Zuläufen wie auch zur Stabilisierung eines nicht mehr stabilen Altrohrs eingesetzt werden, um vorangehende Arbeiten wie Spülen, mechanisches Bohren oder Fräsen zu erledigen.
Kanalsanierungen mit dem Schlauchliner haben gleich mehrere Vorteile: Neben der offenen Bauweise macht sich die Methode in nahezu allen Grundleitungen, Materialien und unabhängig vom Rohrzustand bezahlt. Ebenfalls eignet sich die Kanalsanierung mittels Schlauchliner, um Wurzeleinwüchse dauerhaft zu stoppen.
Qualitätssicherung
Wir verbauen nur hochwertige Materialien, die eine entsprechende Zulassung bzw. Garantie vom Hersteller oder der zuständigen Institute haben. Nach erfolgter Kanalsanierung wird die Arbeit mittels Kanal-TV dokumentiert: Es erfolgt eine Dichteprüfung nach SIA 190. Beide Dokumente werden durch den Bauherren oder den Eigentümer dem zuständigen Organ vorgelegt.